Schopf Ratzia Pellets ist ein auslegefertiger Pelletköder gegen Mäuse und Ratten in landwirtschaftlichen Betrieben, Haushalten usw. Der gebrauchsfertige Köder erreicht eine sichere Bekämpfung von Wanderratten in der Innenraumanwendung und im Außenbereich (um Gebäude) sowie von Hausmäusen im Innenraum und Außenbereich (um Gebäude).
Der Wirkstoff Brodifacoum tötet schmerzlos, ohne dabei andere Mäuse oder Ratten zu warnen.
WIRKUNGSWEISE: Der Wirkstoff Brodifacoum gehört zur Gruppe der Antikoagulanzien. Er hebt die Gerinnungsfähigkeit des Blutes auf und erzeugt innere Blutungen. Zur Abtötung der schädlichen Nager kann die einmalige Aufnahme einer ausreichenden Menge des Ratzia Pellets genügen. In der Regel tritt die Wirkung nach ca. 4-10 Tagen ein. Der Köder enthält einen Bitterstoff, der das Mittel für Menschen und Haustiere ungenießbar macht und so das Risiko einer versehentlichen Aufnahme verringert.
Nur für berufsmäßige Verwender.
Es müssen Köderstationen verwendet werden.
Zulassung nur für Deutschland.
Anwendung
Für sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender. Vor der Beköderung die Nagetierart, ihre bevorzugten Aufenthaltsorte, die Befallsursache ermitteln und das Ausmaß des Befalls abschätzen.
Für Nager leicht erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (z.B. verschüttetes Getreide, Nahrungsabfälle, etc.) möglichst entfernen. Das Produkt sollte in der unmittelbaren Umgebung, in der Nagetiere zuvor beobachtet wurden, aufgestellt werden (z.B. Nagetierwege, Nistplätze, Fressstellen, Löcher, Baue, etc.). Köder vor Witterung (z.B. Schnee, Regen, etc.) schützen. Die Köder in Bereichen platzieren, die nicht überschwemmt werden. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und fachgerecht entsorgen. Zu Beginn der Beköderung die Köderstellen mindestens nach dem 5. Tag und anschließend wöchentlich kontrollieren.
Köderstationen müssen verwendet werden.
Nur in Bereichen (z.B. geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektroschaltschränken oder Hochspannungsschränken, Hohlräume, in Wänden und Wandverkleidungen), die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine Köderauslegung ohne manipulationssichere Köderstationen zulässig. Das Produkt nicht zur
Dauerbeköderung verwenden.
Um Gebäude: Produkt nicht direkt in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder –löcher) einbringen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum
Biozid Reg.-Nr.: DE-0003394-14
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
Sicherheitsdatenblatt: download
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter der Problemstoffsammelstelle oder einem befugten Sammler für gefährliche Abfälle zuführen.
Seit dem 1. März 2018 dürfen Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,003 % enthalten in Deutschland nur noch von sachkundigen Verwendern, d.h. ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis, verwendet werden. Diese Produkte sind gemäß der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe einzuhalten sind. Im Wege des Versands dürfen diese Produkte nach § 5 Absatz 2 ChemVerbotsV nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender sowie an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.
Mit Ihrer Bestellung und der Rücksendung des ausgefüllten Formulars samt Anlagen: Formular-Antikoagulanzien.pdf per Email oder Fax bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein. Nach Überprüfung der Angaben im Formular und der Identitätsfeststellung, kann Ihre Bestellung versendet werden.