Schopf Ratzia Blocks Gebrauchsfertiger Blockköder (PT14) zur Bekämpfung der Wanderratte (Innenraum und Außenbereich um Gebäude) und in Kanalisation. Anwendung nur durch geschulte berufsmäßige Verwender.
Der Wirkstoff Difenacoum gehört zur Gruppe der Antikoagulanzien. Er hebt die Gerinnungsfähigkeit des Blutes auf und erzeugt innere Blutungen. Zur Abtötung der schädlichen Nager kann die einmalige Aufnahme einer ausreichenden Menge des
Ratzia Blocks genügen. In der Regel tritt die Wirkung nach ca. 4 -10 Tagen ein. Der Köder enthält einen Bitterstoff, der das
Mittel für Menschen und Haustiere ungenießbar macht und so das Risiko einer versehentlichen Aufnahme verringert.
Bei Unwirksamkeit des Produktes ist die Zulassungsinhaberin zu informieren.
ANWENDERKATEGORIEN:
Anwendung nur durch geschulte berufsmäßige Verwender (DE)
Konzessionierte Schädlingsbekämpfer und Berufsmäßige Verwender (AT)
ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN:
Vor der Beköderung die Nagetierart, ihre bevorzugten Aufenthaltsorte, die Befallsursache ermitteln und das Ausmaß des Befalls abschätzen. Für Nager leicht erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (z.B. verschüttetes Getreide, Nahrungsabfälle, etc.) möglichst entfernen. Das Produkt sollte in der unmittelbaren Umgebung, in der Nagetiere zuvor beobachtet wurden, aufgestellt werden (z.B. Nagetierwege, Nistplätze, Fressstellen, Löcher, Baue, etc.). Köder vor Witterung (z.B. Schnee, Regen, etc.) schützen. Die Köder in Bereichen platzieren, die nicht überschwemmt werden. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen
und fachgerecht entsorgen.
Zu Beginn der Beköderung die Köderstellen mindestens nach dem 5. Tag und anschließend wöchentlich kontrollieren.
Die Dauer-beköderung ist in Österreich unzulässig und in Deutschland nur unter strenge Auflage möglich (siehe Merkblatt).
Köderstationen müssen verwendet werden. Nur in Bereichen (z.B. geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektro-schaltschränken oder Hochspannungsschränken, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen), die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine Köderauslegung ohne manipulationssichere Köderstationen zulässig (in Österreich nur für konzessionierte Schädlingsbekämpfer zulässig).
Um Gebäude: Produkt nicht direkt in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder -Löcher) einbringen.
Offenes Gelände: Die Köder so platzieren, dass die Exposition von Nicht-Zieltieren und Kindern minimiert wird. Die Eingänge zu Nagetierbauen und -löchern nach Einbringung der Köder abdecken oder verschließen, um zu verhindern, dass Köder an die Oberfläche gelangen. Verschüttete Köder und Köderreste sowie tote Nagetiere einsammeln und gemäß den lokalen Anforderungen entsorgen, um Primär- und Sekundärvergiftungen vorzubeugen. Die Köder müssen tief in die Erde eingebracht und die ausgehobene Stelle wieder mit derselben Erde abgedeckt werden (ggf. z.B. Steine, Gras, Stroh oder Pappe zur Stabilisierung verwenden), um eine Exposition von Kindern und Nicht-Zielorganismen zu verhindern. Keine Anwendung bei Regen. In Österreich nur für konzessionierte Schädlingsbekämpfer zulässig.
Kanalisation: Die Köder müssen so angewendet werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült
werden. Köderstellen in der Kanalisation müssen erstmalig nach 14 Tagen und anschließend alle 2-3 Wochen kontrolliert
werden. In Österreich nur für konzessionierte Schädlingsbekämpfer zulässig.
AUFWANDMENGE: Wanderratten: max. 200 g pro Köderstation im Abstand von 5-10 m anbieten.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum mit Bitterstoff
Biozid Reg.-Nr.: DE-0001442-14, AT-0001433-0000
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
H360 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe (Blut) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemstoffsammelstelle oder einem befugten Sammler für gefährliche Abfälle zuführen.
Seit dem 1. März 2018 dürfen Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,003 % enthalten in Deutschland nur noch von sachkundigen Verwendern, d.h. ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis, verwendet werden. Diese Produkte sind gemäß der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe einzuhalten sind. Im Wege des Versands dürfen diese Produkte nach § 5 Absatz 2 ChemVerbotsV nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender sowie an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.
Mit Ihrer Bestellung und der Rücksendung des ausgefüllten Formulars samt Anlagen: Formular-Antikoagulanzien.pdf per Email oder Fax bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein. Nach Überprüfung der Angaben im Formular und der Identitätsfeststellung, kann Ihre Bestellung versendet werden.