Schopf Ratzia Blocks 5.0 ist ein gebrauchsfertiger Köderblock zur Bekämpfung von Ratten in der Landwirtschaft und speziell in der Kanalisation. Der Wirkstoff Bromadiolon wirkt gegen resistente Ratten sehr gut. Auch zur Bekämpfung der Hausmaus und der Wanderratte im Innenraum und im Außenbereich um Gebäude wird der Köder eingesetzt.
Anwendung nur durch geschulte berufsmäßige Verwender (DE)
Konzessionierte Schädlingsbekämpfer und Berufsmäßige Verwender (AT)
RATZIA BLOCKS 5.0 ist ein rodentizider gebrauchsfertiger Block-Köder von 25 g (lose) zur Bekämpfung der Hausmaus und der Wanderratte – sowohl Jungtiere als auch adulte Tiere – einen antikoagulanten Wirkstoff der 2. Generation – Bromadiolon - enthaltend.
Dank seiner Wirkungsweise erfolgt der Tod von Nagern, ohne dass ein Verdacht für die anderen Mitglieder der Kolonie entsteht.
Der Block enthält Zucker und Komponenten von Lebensmitteln Herkunft, die besonders schmackhaft für die o.g. Nagertierarten sind.
Die mehrfachen Kanten des Blockes erleichtern den Köderverbrauch, aufgrund der natürlichen Fähigkeit der Nagetiere, zu nagen, und der Paraffingehalt macht den Köder besonders widerstandsfähig und geeignet für seinen Einsatz in feuchten Bedingungen.
RATZIA BLOCKS 5.0 hat ein zentrales Loch, um ihn fest an Köderstationen zu verankern. Dieses Merkmal ermöglicht die Überwachung von Köderverbrauch und reduziert auch die Möglichkeit, dass ein Verschleppen des Köders von Köderstationen durch Nagetiere möglich ist.
RATZIA BLOCKS 5.0 enthält Denatoniumbenzoat als Bitterstoff um zu helfen, die versehentliche Aufnahme durch Menschen zu verhindern.
RATZIA BLOCKS 5.0 kann in und um ländliche, zivile und industrielle Gebäude (inkl. Lagerhäuser, Depots, Schiffsladeräume), Häuser, Keller, Garagen, Wandschränke verwendet werden. Er kann auch in Stromanlagen und Transportmittel angewendet werden.
AnwendungAnwendung nur durch geschulte berufsmäßige Verwender.
Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr.3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten
berufsmäßigen Verwender verwendet werden:
a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung nachweisen können.
Gebrauchsfertiger Köder zur Anwendung in manipulationssicheren Köderstationen oder verdeckt und gleichermaßen zugriffsgeschützt in Bereichen, die für Kinder und Nicht-Zieltiere unzugänglich sind. Nach Abschluss der Beköderung alle Köder entfernen und entsprechend den lokalen Anforderungen entsorgen, um Primärvergiftungen vorzubeugen.
Für die Anwendung in Außenbereich um Gebäude:
Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.) schützen. Die Köder in Bereichen platzieren, die nicht überschwemmt werden. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. Permanentbeköderung (Siehe beigefügtes Merkblatt).
Anwendung in Kanalisationen: Gebrauchsfertiger Köder zur Befestigung im Kanalschacht oder Anwendung in Köderstationen, um zu verhindern, dass der Köder in Kontakt mit Abwasser kommt. Gebrauchsfertiger Köder zur Anwendung in verdeckten und gleichermaßen zugriffsgeschützten Bereichen platzieren, die für Kinder und Nicht-Zieltiere unzugänglich sind.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 0,05 g/kg Bromadiolon
Biozid Reg.-Nr.: DE-0000358-14, AT-0004984-0000
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
Sicherheitsdatenblatt: download
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P264 Nach Gebrauch gemäß den nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung gründlich waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen.
Seit dem 1. März 2018 dürfen Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,003 % enthalten in Deutschland nur noch von sachkundigen Verwendern, d.h. ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis, verwendet werden. Diese Produkte sind gemäß der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe einzuhalten sind. Im Wege des Versands dürfen diese Produkte nach § 5 Absatz 2 ChemVerbotsV nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender sowie an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.
Mit Ihrer Bestellung und der Rücksendung des ausgefüllte Formulars samt Anlagen Formular-Antikoagulanzien.pdf per Email oder Fax bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein. Nach Überprüfung der Angaben im Formular und der Identitätsfeststellung, kann Ihre Bestellung versendet werden.