Schopf Ratzia Bag 5.0 rot ist ein feuchtigkeitsunempfindlicher Gelköder. Das Fertigprodukt dient zur Bekämpfung von Nagern in Lager- und Vorratsräumen, landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten, der Hausmaus und der Wanderratte im Innenraum und im Außenbereich
um Gebäude.
Der Wirkstoff Difenacoum tötet schmerzlos, ohne dass dabei andere Artgenossen misstrauisch oder gewarnt werden.
Anwendung nur durch geschulte, berufsmäßige Verwender.
RATZIA BAG 5.0 ist ein rodentizider gebrauchsfertiger Pastenköder im Portionsbeutel von 15g zur Bekämpfung der Hausmaus und der Wanderratte – sowohl Jungtiere als auch adulte Tiere – einen antikoagulanten Wirkstoff der 2. Generation – Difenacoum – enthaltend. Dank seiner Wirkungsweise erfolgt der Tod von Nagern, ohne dass ein Verdacht für die anderen
Mitglieder der Kolonie entsteht.
Dank seiner hohen Schmackhaftigkeit ist der Pastenköder äußerst vielseitig und seine Verwendung ist in jenen Bereichen angesagt, wo es eine starke Lebensmittelkonkurrenz gibt, wie in Lebensmittelindustrien und Lagerhäusern, Hotels, Restaurants, Bars usw. Er kann auch in
Stromanlagen und Transportmittel angewendet werden.
RATZIA BAG 5.0 enthält Denatoniumbenzoat als Bitterstoff um zu helfen, die versehentliche Aufnahme durch Menschen zu verhindern.
Anwendung
Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr.3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b)
genannten geschulten berufsmäßigen Verwender verwendet werden:
a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
b) Verwender mit Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz
c) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung nachweisen können:
Anwendungsmethode:
Gebrauchsfertiger Köder zur Anwendung in manipulationssicheren Köderstationen oder verdeckt und gleichermaßen zugriffsgeschützt in Bereichen, die für Kinder und Nicht-Zieltiere unzugänglich sind. Nach Abschluss der Beköderung alle Köder entfernen und entsprechend den lokalen Anforderungen entsorgen, um Primärvergiftungen vorzubeugen.
Für die Anwendung in Außenbereich um Gebäude:
Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.) schützen. Die Köder in Bereichen platzieren, die nicht überschwemmt werden. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. Innenbeutel nicht aus der Verpackung reißen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum
Biozid Reg.-Nr.: DE-0000164-14, AT-0000162-0000
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
Sicherheitsdatenblatt: download
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter der Problemstoffsammelstelle oder einem befugten Sammler für gefährliche Abfälle zuführen.
Seit dem 1. März 2018 dürfen Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,003 % enthalten in Deutschland nur noch von sachkundigen Verwendern, d.h. ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis, verwendet werden. Diese Produkte sind gemäß der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe einzuhalten sind. Im Wege des Versands dürfen diese Produkte nach § 5 Absatz 2 ChemVerbotsV nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender sowie an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.
Mit Ihrer Bestellung und der Rücksendung des ausgefüllten Formulars samt Anlagen: Formular-Antikoagulanzien.pdf per Email oder Fax bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein. Nach Überprüfung der Angaben im Formular und der Identitätsfeststellung, kann Ihre Bestellung versendet werden.