Schopf Prophygrippal wirkt im Sprühverfahren zur Desinfektion und Keimreduzierung gegen Viren und Bakterien in Räumen und auf Flächen. Prophygrippal entzieht den Krankheitskeimen die Wachstumsgrundlage und neutralisiert schlechte Gerüche.
Prophygrippal reduziert die Keimbelastung aller behüllten und unbehüllten Viren nachweislich und verbessert so das Umgebungsklima merklich. Unterstützt die körpereigenen Abwehrstoffe.
AnwendungProphygrippal gleichmäßig im ganzen Raum vernebeln, jedoch nicht direkt auf Mensch, Tier oder heuße Oberflächen (Glühbirnen, UV-Strahler) gerichtet. Anwendung täglich mindestens 3 x durchführen.
Die desinfizierende Wirkung tritt innerhalb von 15 Minuten ein. (Raumgröße: 30 m² - 6 Pumpstöße)
HinweiseNach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Augenlidern spülen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser spülen, reichlich Wasser trinken. Erbrechen vermeiden, Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 50 g/L Ameisensäure, 570 g/L Ethanol
Biozid Reg.-Nr.: N-87230
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P301 BEI VERSCHLUCKEN:
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten .
P501 Inhalt/Behälter gemäß den nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen .