Detia Pastenköder Brodifacoum S ist ein gebrauchsfertiger Rodentizidköder auf der Basis von Brodifacoum, einem Blutgerinnungshemmer, der bereits nach einmaliger Aufnahme als Nahrung wirksam gegen die Hausmaus (Mus musculus), die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Hausratte (Rattus rattus) ist.
Die besondere Konsistenz als weiche, fette aber nicht fettende Paste wird durch spezielle Bestandteile, unter anderem Sonnenblumenkerne erreicht. Die Paste wurde entwickelt für höchste Effizienz bei allen oben angegebenen Nagetieren, auch bei starkem Angebot an alternativen Nahrungsquellen. Das Produkt verursacht weder eine Alarmierung noch größere Vorsicht bei anderen Mitgliedern der Nagetierpopulation.
Der Tod tritt wenige Tage nach dem Verzehr ein, normalerweise innerhalb von 4-10 Tagen.
Pastenköder Brodifacoum S enthält eine bittere Substanz, die das Verschlucken durch Kinder verhindert.
Pastenköder Brodifacoum S dient dem hygienebedingten Vorratsschutz / Lebensmittelschutz und dem Gesundheitsschutz.
Pastenköder Brodifacoum S ist geeignet zur Anwendung in Innenräumen (Wohnanlagen, Keller, Garagen, Abstellräume) und im Umfeld von städtischen und ländlichen Gebäuden und auf Mülldeponien.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff
Biozid Reg.-Nr.: DE-0010882-14 / AT-0011011-0000
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
Sicherheitsdatenblatt: download
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P308 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Seit dem 1. März 2018 dürfen Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,003 % enthalten in Deutschland nur noch von sachkundigen Verwendern, d.h. ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis, verwendet werden. Diese Produkte sind gemäß der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe einzuhalten sind. Im Wege des Versands dürfen diese Produkte nach § 5 Absatz 2 ChemVerbotsV nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender sowie an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.
Mit Ihrer Bestellung und der Rücksendung des ausgefüllten Formulars samt Anlagen: Formular-Antikoagulanzien.pdf per Email oder Fax bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein. Nach Überprüfung der Angaben im Formular und der Identitätsfeststellung, kann Ihre Bestellung versendet werden.