Gegen Wanderratten in der Innenraumanwendung und im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände, Mülldeponien), sowie Hausmäuse im Innenraum und im Außenbereich (in und um Gebäude)
Anerkannt nach § 18 lfSG (B-0149-00-00) gegen Wanderratten im Raum, Tierhaltung und Freiland, sowie Hausratten im Raum und Tierhaltung.
DosierungWanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m
Hausmäuse: 20–50 g im Abstand von ca. 2–3 m.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum mit Bitterstoff
Biozid Reg.-Nr.: DE-0001526-14 / AT-0013471-0002
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Gefahr
Sicherheitsdatenblatt: download
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter der Problemstoffsammelstelle oder einem befugten Sammler für gefährliche Abfälle zuführen.
Seit dem 1. März 2018 dürfen Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,003 % enthalten in Deutschland nur noch von sachkundigen Verwendern, d.h. ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis, verwendet werden. Diese Produkte sind gemäß der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestuft.
Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe einzuhalten sind. Im Wege des Versands dürfen diese Produkte nach § 5 Absatz 2 ChemVerbotsV nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender sowie an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.
Mit Ihrer Bestellung und der Rücksendung des ausgefüllten Formulars samt Anlagen: Formular-Antikoagulanzien.pdf per Email oder Fax bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein. Nach Überprüfung der Angaben im Formular und der Identitätsfeststellung, kann Ihre Bestellung versendet werden.