Gegen vorhandene Unkräuter und Ungräser, schwer bekämpfbare Wurzelunkräuter, sowie zur Anwendung vor der Rasen-Neueinsaaat. Permaclean Unkrautfrei ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstomes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenanteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteit. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung, so dass nach zwei Tagen bereits eine Neubepflanzung möglich ist.
Anwendung
3,2 g (1 Portionsbeutel) Permaclean Unkrautfrei in 2 l Wasser reichen für 20 m²
Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig!
Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 680 g/kg Glyphosat
Zulassungsnummer: 025937-62
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Achtung
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.