Der Nexa Lotte Fliegenköder Mix bekämpft wirksam und sicher Stubenfliegen, Schmeißfliegen, Tau-/Essigfliegen (Obstfliegen), Fleischfliegen, etc. - einen ganzen Sommer lang. Entweder als dekoratives Motiv (Blume) oder als transparente, unsichtbare Streifen.
Die Fliegen werden mit Hilfe von Farbkontrasten beziehungsweise Fraßlockstoffen auf die Fliegenköderfläche gelockt, nehmen den Wirkstoff auf und sterben danach innerhalb kurzer Zeit, so dass Sie in der Regel unter dem Fenster liegen bleiben.
Nexa Lotte Fliegenköder sind geruchlos und geben keine Wirkstoffe an die Raumluft ab. Sie sind daher ideal geeignet für Küchen, Vorrats-, Wohn- und Schlafräume sowie Kinderzimmer.
Nexa Lotte Fliegenköder lassen sich am Ende der Saison oder zwischendurch zum Fensterputzen leicht und rückstandsfrei wieder vom Fenster ablösen.
GebrauchsanleitungWichtig für die erfolgreiche Anwendung:
- Schutzpapier entfernen und Fliegenköder vom Trägerpapier abziehen.
- Pro Fensterflügel entweder eine Fliegenköder-Blume auf die Fensterscheibe kleben (am besten im oberen Drittel) oder je nach Fenstergröße einen oder mehrere Streifen auf die Fensterscheibe oder den Fensterrahmen aufkleben. Dabei möglichst nur an den Enden anfassen und die Köder/Wirkstoffflächen nicht berühren.
- Bezogen auf die die Raumgröße reicht ein Fliegenköder Blume beziehungsweise 2 Streifen für 10 bis 15 m2. (Eventuell vorhandenen Staub/Schmutz bitte vorher entfernen - die Fliegenköder wirken eine ganze Fliegensaison.)
- Je nach Raumgröße oder bei starkem Befall entsprechend mehr Fliegenköder verwenden.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 9 g/kg Acetamiprid
Biozid Reg.-Nr.: N-86712
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Signalwort: Achtung
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt und seinen Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß lokalen/
nationalen Vorschriften zuführen.